KOMPETENZEN
Testamentvollstreckung und Erbteilungen
Nach dem Tod ist das Vermögen des Erblassers entweder über eine gewisse Zeit zu verwalten oder so rasch als möglich zu teilen. Für diese Aufgaben kann er zu Lebzeiten durch eine letztwillige Verfügung oder durch einen Erbvertrag einen Willensvollstrecker bestimmen. Als neutrale Person sind wir als Treuhänder dafür besorgt, dass das Vermögen gemäss Gesetz und dem Willen des Erblassers korrekt an die Erben verteilt wird. Weiter können wir die Erben von den meist unterschätzten administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit der erbrechtlichen Auseinandersetzung entlasten.
Unsere Dienstleistungen:
• Koordinieren der Auflösung des Haushalts des Erblassers
• Erstellen des Erbschaftsinventars
• Verwalten des Erbschaftsvermögens bis zur Teilung
• Handeln als Sachwalter im Nachlass
• Durchführen von Erbteilungen
• Erledigen der Steuerformalitäten
• Erstellen der Steuererklärung des Erblassers
• Rückfordern der Verrechnungssteuer
• Erstellen und Prüfen der Erbschaftssteuerabrechnung