KOMPETENZEN
Ehe- und Erbvertrag
Mit der Erstellung eines Ehe- und Erbvertrages ist es möglich, abweichend zum ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, andere Regelungen in Bezug auf die Zuweisung einzelner Vermögenswerte unter den Eheleuten sowie beim Versterben eines Vertragspartners zu vereinbaren. Somit können wir beispielsweise das Weiterbestehen eines Unternehmens nach dem Tod des Inhabers oder die finanzielle Absicherung des überlebenden Ehegatten sicherstellen.
Unsere Dienstleistungen:
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Beraten und Aufsetzen von Ehe- und Erbverträgen
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Erarbeiten eines Vorsorgeauftrags
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Mithelfen beim Gestalten einer letztwilligen Verfügung
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Beraten in erbrechtlichen Fragestellungen
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Übernehmen und Beraten eines Willensvollstreckungsmandats
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Beraten beim Hinterlegen des Testaments
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Unterstützen bei der Nachfolgeregelung